Abmahnungen von Corbis

Da bin ich auf eine interessante Sache aufmerksam geworden. Zurzeit sind wohl mehrere Abmahnungen der Firma Corbis im Web unterwegs. Es geht sich um Bilder, welche nicht authorisiert auf Webseiten verwendet worden sein sollen, so zumindest dieser Beitrag zu Abmahnungen Corbis auf dem Blog der Anwältin Anja Neubauer.

Ok, dass es Abmahnungen gegen die illegale Verwendung von Bildern gibt, stellt an sich nichts Neues dar. Was mich jedoch wundert, ist die tätige Kanzlei. Mit Baker McKenzie ist eine sehr gewichtige Anwaltskanzlei unterwegs. Und es gibt offensichtlich nicht nur eine Abmahnung, sondern mehrere.

Da kann man sich schon einmal Gedanken machen, warum Corbis denn überhaupt a) an so eine große Kanzlei für vergleichsweise normale Abmahnungen herantreten und b) – eigentlich interessanter – wie die mehrere vermeintliche Verstöße herausgefunden haben.

Bei Bildern geht eine Duplikatsrecherche bei weitem nicht so leicht, wie bei normalem Text. Es müssen die Bilddaten pixelweise zerlegt und dann mit einem ziemlich ausgefuchsten Algorhythmus analysiert werden. Offenbar hat sich da jemand richtig viel Mühe gemacht, ein entsprechendes Programm zu schreiben und über diverse Server im Web zu jagen.

Das macht man definitiv nicht nebenbei und die entsprechenden Spezialisten für solche Software dürften auch nicht ganz billig zu haben sein. Dazu noch die renommierte Kanzlei. Bin mal gespannt, was das für eine Vergleichssoftware ist und was die alles kann. Mich persönlich ärgert ja immer, wenn einer meine Inhalte klaut. Und es wäre doch praktisch, so eine Überwachungssoftware zu besitzen.

Andererseits, wenn diese Software normale Bilder vergleichen kann, wäre das auch was für staatliche Stellen. Immerhin muss das System so fix sein, dass es eine gewisse Fehlertoleranz duldet – sonst würden leicht farblich veränderte oder beschnittene Bilder nicht gefunden. Vielleicht kann man ja so einmal die unsäglichen Videos von Bin Laden oder anderen Spinnern mit vorhandenen Aufnahmen vergleichen und die Aufenthaltsorte bestimmen………

Geschrieben in Aktuelles | 2 Kommentare

2 Kommentare bisher

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  1. 1. April 2010 um 12:29 Uhr

    Jürgen Wirtz sagt,

    Sicher gibt es solche Programme – und wenn es nur so eines a`la Gesichtscanner oder “Fingerabdruckscann” ist.
    Damit dürften eintscheidende Merkmales eines “Kunstwerkes” jedoch nicht efaßt werden, sondern nur einige Eckpunkte. Den weiteren 1-zu-1 Vergleich muß dann wohl schon ein menschliches Auge vornehmen oder das Bild etc. hat eine verborgenen Kennung durch den Künstler oder Verlag erhalten.
    Im diesem Falle – es handelt sich tatsächlich um das Kunstwerk – ist eine Abmahnung sicher gerechtfertigt, wobei bei einer Schutzrechtsverletzung der in seinen Rechten Verletzte zunächst üblicherweise direkt Kontkat aufnehmen sollte, um einen Verstoß gegen Verstoß gegen § 8 Abs. 4 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht aus dem Wege zu gehen.

  2. 16. März 2011 um 12:06 Uhr

    Anonymous sagt,

    Die Anwendung würde mich auch interessieren

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