ebay – Vorsicht bei Steuern

Das ist jetzt keine Steuerberatung, aber Basiswissen auch für den „normalen“ Internethandel.

Bei ebay bekommen gerade Kunden nette Schreiben vom Zoll, weil sie im Ausland Kaffee erworben haben und die dafür in Deutschland fällige Steuer nicht entrichteten. Kleinkram.

Richtig interessant wird es beim innereuropäischen Handel, sowie Kauf- und Verkauf außerhalb der EU.

Verkauft man in die Schweiz, kann der Kunde den Nettopreis zahlen, obwohl (man bei ebay gerade alles, u.a. auch die Provision) brutto abgerechnet hat. Dafür muss dann der Schweizer in der Schweiz Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll bezahlen. Was wiederum deutlich über dem hiesigen Bruttopreis liegen kann. Ein buchhalterisches Monstrum, das erst einmal auf beiden Seiten abgebildet sein will. Zudem wird so mancher Kunde sauer sein, wenn er plötzlich so viel bezahlen muss und wird die Ware zurückgeben wollen. Und dann fängt die Rechnerei erst richtig an, Spedition, Zollrückabwicklung, etc. Für Keinversender lohnt es sich daher nicht unbedingt, außerhalb der EU zu liefern. Zumal man noch die Arbeit mit der Zolldeklaration hat.

Selbst mal gemacht, der reine Horror: Lieferung eines Temperaturmessgeräts (bei ebay versteigert) nach Australien via Maxibrief, International, Luftpost, Einschreiben, Rückschein, Versicherung und dann noch die Zollerklärung auf dem Postamt. Die Dame von der Post ist hinten über gefallen.

Ansonsten gilt für die EU: wenn beide Seiten eine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben, kann netto abgerechnet werden.