Webseitenbetreiber sollen für Links haften – bei Urheberrechtsverstößen

Eine Kammer des Landgerichts Hamburg hat geurteilt, dass Betreiber kommerzieller Internetseiten für ausgehende Links haften sollen. Und zwar bei Urheberrechtsverstößen auf der Zielseite. Das darf man sich ruhig einmal auf der Zunge zergehen lassen. Niemand kann sagen, ob ein Webseitenbetreiber beispielsweise seine Fotos alle brav lizensiert hat. Entsprechend ist es unmöglich, eine Haftung für einen Link auf genau diese Seite irgendwie zu übernehmen.

Nehmen wir einfach mal die großen Portale. Sei es der Nachrichtendienst der Telekom, GMX, Yahoo oder Microsoft. Wie zur Hölle soll man wissen, ob die bei einem neuen Beitrag meinetwegen ein ganz normales Stockfoto oder ein Promibild auch sauber eingekauft haben? Laut den Hamburger Richtern wäre also ein Link auf die Startseiten der Portale mit in der Abmahnfalle, wenn meinetwegen aus Versehen ein Mitarbeiter der Zielseite die Gebühr fürs Foto nicht bezahlt oder falsch lizensiert hat.

Das halte ich für absoluten Blödsinn. Klar ist, dass man keine Links auf Seiten setzt, wo irgendwie erkennbar ein Urheberrechtsverstoß oder auch beispielsweise ein Verstoß wegen Beleidigung offenbar vorliegt. Aber wie soll ein Webseitenbetreiber ahnen können, ob nicht irgendwelche Rechtsverstöße bei Inhalten vorliegen? Das ist nicht möglich – zumal sich im Internet Inhalte dauernd dynamisch ändern. Gerade die Startseiten von Newsdiensten, Portalen und zig anderen Seitentypen ändern sich fortwährend. Nach Auffassung der Hamburger „Internetexperten“ muss man das also jedesmal hinterfragen. Blödsinn. Technisch undurchführbar. Vom Verwaltungsaufwand so hoch, dass man ganze Seiten stilllegen könnte.

Während dessen sind deutsche Gerichte bei den richtigen Knackpunkten im Web erstaunlich zahnlos. Hetze auf Facebook, russische Angriffe auf deutsche Seiten, Beschiss mit Betrugsmails, der Abmahnwahn oder auch die Steuervermeidung der Internetriesen werden einfach nicht angegangen. Statt dessen soll sich jeder kleine Webseitenbetreiber um die Inhalte ausgehender Links kümmern – von denen das Web zu einem großen Teil lebt. Natürlich wird dies auch für Onlineportale, Blogs und die Onlineauftritte von Zeitungen gelten. Upps, da kann man gleich manche Quellenangabe, Referenzierungen und vieles mehr faktisch vergessen. Schönen Gruß an die Pressefreiheit.

Wenn dieses Urteil nicht schnellst möglich kassiert und in vernünftige Bahnen gelenkt wird, ist dies ein erheblicher Schaden für sehr, sehr viele deutsche Webseitenbetreiber. Die Funktionalität wird abnehmen, die Vielfalt abnehmen und mit andauernden Prüfungen werden deutsche Webauftritte im internationalen Vergleich viel zu teuer. Volkswirtschaftlicher Wahnsinn. Ich glaube, die Herren in den Roben haben wenig Ahnung, dass sie damit bis hin zur Pressefreiheit fröhlich am Internet herumsägen.

Autor: Georg Grohs Online Marketing

Online Marketing, Erfahrung seit 1998, einige einzigartige Erfolge. Aber immer mit einem Lächeln. georg-grohs.de