Immer mehr Musik- und Videodownloads

Aus einer Pressemitteilung der Deutschen Messe Hannover zur CeBIT 2007:

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DSL sorgt für enormes Wachstum bei Downloads im Unterhaltungsbereich
Die Zahl der Breitbandanschlüsse in Deutschland wird in diesem Jahr um rund 47 Prozent auf 15,6 Millionen steigen, erwartet der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM). Dabei dominieren weiterhin die DSL-Zugänge mit einem Anteil von 95,5 Prozent. Eine stetig steigende Zahl von Musikfans kauft ihre Lieblingshits im Netz: Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat für das erste Halbjahr 2006 rund 11,7 Millionen Downloads errechnet, was einem Umsatzvolumen von 21,2 Millionen Euro und einem Plus gegenüber dem Vorjahreszeitraum von mehr als 30 Prozent entspricht. Als Grund für diesen Erfolg gibt der Verband den anhaltenden Breitband-Boom bei sinkenden Verbindungspreisen an. BITKOM-Präsident Willi Berchtold: „Etwa 50 Prozent der Nutzer haben bereits eine Flatrate.“ Bereits jetzt laden die Deutschen jeden Monat zirka 160 000 kommerzielle Videos aus dem Netz – doppelt so viele wie noch vor einem Jahr. Schon bald sollen noch schnellere Internetzugänge Programmangebote in HDTV-Qualität ermöglichen.

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Trend: wird sehr stark die CeBIT 2007 prägen. Nicht nur im DV-Bereich, sondern auch bei Geräten in der Unterhaltungselektronik

Web 2.0 – beworben via Google Adwords & Co

Überraschung,

Web 2.0 kommt mit Riesenschritten auf uns zu. Und womit wirbt man gerade für Web 2.0? Mit den ganz gewöhnlichen Google Adwords, Yahoo Search, etc. Gibt man bei Google den Begriff “ Web 2.0 “ ein, schlägt es einem fast das Gesicht nach hinten, wie oft Werbeeinblendungen erscheinen.

Interessanterweise werben eine ganze Menge Berater und Werbeagenturen für Web 2.0. Mithin die üblichen Verdächtigen, welche meiner Meinung normalerweise nicht mit breitem Know-How oder Hands-On Erfahrung in Technik und Onlinemarketing gesegnet sind.

Kann natürlich sein, dass die anstelle evolutionärer Zunahme an Fähigkeiten gleich einen revolutionären Schritt machen und alle an uns Fachleuten vorbeipreschen. Kann aber auch sein, dass eine leere Worthülse, Web 2.0, unter der sich jeder irgendwas vorstellen kann, als Universalmittel für bislang gescheiterte Werber genommen wird.

Dem Kunden seis getrommelt und gepfiffen: selbst schlau machen, was dahinter steckt und genau überlegen, ob es Web 2.0 tatsächlich für den operationalen Betrieb (Vertrieb) bringt.

ebay – Vorsicht bei Steuern

Das ist jetzt keine Steuerberatung, aber Basiswissen auch für den „normalen“ Internethandel.

Bei ebay bekommen gerade Kunden nette Schreiben vom Zoll, weil sie im Ausland Kaffee erworben haben und die dafür in Deutschland fällige Steuer nicht entrichteten. Kleinkram.

Richtig interessant wird es beim innereuropäischen Handel, sowie Kauf- und Verkauf außerhalb der EU.

Verkauft man in die Schweiz, kann der Kunde den Nettopreis zahlen, obwohl (man bei ebay gerade alles, u.a. auch die Provision) brutto abgerechnet hat. Dafür muss dann der Schweizer in der Schweiz Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll bezahlen. Was wiederum deutlich über dem hiesigen Bruttopreis liegen kann. Ein buchhalterisches Monstrum, das erst einmal auf beiden Seiten abgebildet sein will. Zudem wird so mancher Kunde sauer sein, wenn er plötzlich so viel bezahlen muss und wird die Ware zurückgeben wollen. Und dann fängt die Rechnerei erst richtig an, Spedition, Zollrückabwicklung, etc. Für Keinversender lohnt es sich daher nicht unbedingt, außerhalb der EU zu liefern. Zumal man noch die Arbeit mit der Zolldeklaration hat.

Selbst mal gemacht, der reine Horror: Lieferung eines Temperaturmessgeräts (bei ebay versteigert) nach Australien via Maxibrief, International, Luftpost, Einschreiben, Rückschein, Versicherung und dann noch die Zollerklärung auf dem Postamt. Die Dame von der Post ist hinten über gefallen.

Ansonsten gilt für die EU: wenn beide Seiten eine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben, kann netto abgerechnet werden.

Vorsicht bei Google Einstellungen

Google Adwords bietet auch eine Suchausgabe, bei der ähnliche Begriffe angezeigt werden.

Hier kann man mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb in Berührung kommen, falls Marken angezeigt werden, die man selbst nicht hat und liefern kann.

Die Rechtsprechung ist hier uneinheitlich, besser:

Bei Markennamen und Gerätekategorien alles ausschließen, was man selbst nicht hat.

Und selbstverständlich: bloß nicht mit bei Adwords gebuchten Begriffen werben, wenn man nicht diese Begriffe auch hat oder auch nicht liefern kann. Da ist die Rechtsprechung zwar auch nicht einheitlich, aber tendiert viel eher zu Sanktionen.