Google Adwords bietet auch eine Suchausgabe, bei der ähnliche Begriffe angezeigt werden.
Hier kann man mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb in Berührung kommen, falls Marken angezeigt werden, die man selbst nicht hat und liefern kann.
Die Rechtsprechung ist hier uneinheitlich, besser:
Bei Markennamen und Gerätekategorien alles ausschließen, was man selbst nicht hat.
Und selbstverständlich: bloß nicht mit bei Adwords gebuchten Begriffen werben, wenn man nicht diese Begriffe auch hat oder auch nicht liefern kann. Da ist die Rechtsprechung zwar auch nicht einheitlich, aber tendiert viel eher zu Sanktionen.