Zumindest das verstehe ich bei dem vom OLG München bekannt gewordenen Urteil. Der Reihe nach. Beim Duble-Opt-In Verfahren meldet sich der Benutzer für einen Newsletter an. Er erhält eine Bestätigungsmail und muss diese nochmals anklicken, damit er seine Zustimmung zum Erhalt künftiger Werbemails verifiziert.
Das OLG München meinte aber jetzt, bereits die Zusendung dieser Bestätigungsmail würde ein ausdrückliches Einverständnis des Empfängers erfordern. Frage nur: wie bitte, soll man das denn einholen? Rechtlich sicher wäre wiederum nur das Double-Opt-In. Und das wiederum geht ja nicht, weil zuvor eine irgendwie geartete Einverständniserklärung rechtssicher vorliegen müsste. Da beißt sich die Katze irgendwie in den Schwanz. Einziger Ausweg, der mir persönlich auf die Schnelle einfällt, dürfte eine Initiierung über Communities sein, bei der ein bereits authentifizierter Benutzer ausdrücklich um Zusendung von Newsletter und Co. bittet.
Für mich ist das Urteil absolut praxisfremd und an den Haaren herbeigezogen. Zumal gerade die Unternehmen, welche mit einem sauberen Double-Opt-In arbeiten, die sauberen Unternehmen sind. Im Vergleich zu den ganzen Spam-Schleudern und ausländischen Newsletterdiensten machen sie sich noch die Mühe, ihre möglichen Empfänger zu fragen, bevor die Newsletter heranrauschen.
Bin mal gespannt, was jetzt passiert. Dürfte wahrscheinlich, wie in anderen Fällen, bis zum BGH laufen. Ob das Online Marketing mit Emails durch das Münchener Urteil in irgend einer Frage für den Endverbraucher besser wird, wage ich doch heftigst zu bezweifeln.