ebay haftet bei Missbrauch des Namens

Was war passiert? Ein überraschter Nutzer von ebay wurde von Käufern kontaktiert, die einen wahrscheinlich gefälschten Markenartikel erworben hatten. Dieser Nutzer fand die Sache gar nicht nett und merkte, dass jemand mit seinem Namen und seiner Adresse Schindluder getrieben hatte. ebay wurde informiert und tat das Übliche – nichts. Entsprechend kam es zu weiteren Missbrauchsfällen mit der gleichen Masche: Anderer ebay-Name, gleiche Adresse etc..

Der BGH hat sich der Sache angenommen und bei ebay eine Pflicht erkannt, aufgrund der Hinweise doch einmal genauer diese Sachverhalte zu prüfen, um den Nutzer vor weiteren Problemen und Belästigungen zu schützen. Schriftlich gibt es noch keine ausführliche Begründung, aber dafür den üblichen Hickhack.

Was ist für ebay an Aufwand zumutbar, technisch möglich und auch rechtens, um solche Missbrauchsfälle zu verhindern? Meines Erachtens wäre das keine große Kunst, man muss nur wollen. Der BGH erlegte aber dem Kläger im Prinzip die Beweislast auf. Naja, wie soll ein Normalnutzer an der ebay-Datenbank herumfummeln oder überhaupt wissen, was das System kann? Das sahen die Bundesrichter auch so und machten gleich ein paar Vorschläge, wie man überhaupt im Schadensfall verfahren könne.
Die Richter erkannten sinngemäß die Offenheit der Plattform an, auch müsse eine Identifizierung nicht unbedingt sein. Wenns aber schief läuft und jemand mit dem guten Namen eines anderen Missbrauch treibt, haftet ebay.

Autor: Georg Grohs Online Marketing

Online Marketing, Erfahrung seit 1998, einige einzigartige Erfolge. Aber immer mit einem Lächeln. georg-grohs.de