Das dürfte einige Versender von Spam-Emails und auf jeden Fall eine ganze Reihe von Callcentern ärgern. Pünktlich zum neuen Jahr ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb teilweise deutlich verschärft worden. So sind jetzt explizit verbotene Handlungen aufgeführt, welche Verbraucher wie auch Unternehmer jahrelang genervt haben und die schon vorher von seriösen Anbietern nicht eingesetzt wurden.
Lockangebote etwa müssen nun tatsächlich vorrätig sein, sonst gibt es Ärger. Auch das übliche Geschwätz, eine bestimmte Leistung oder ein bestimmtes Angebot sind nur kurze Zeit erhältlich, dürfte in vielen Fällen den Gerichten übel aufstoßen. Auch Schneeballsysteme trifft es endlich. Das ist nun explizit verboten…… und so weiter und so fort.
Meines Erachtens waren diese Schritte überfällig, da zu viel Schindluder getrieben wurde und kaum eine Chance bestand, sich gegen unsaubere Praktiken zu wehren.
Mal sehen, wie die neuen Bestimmungen in der Praxis greifen.