Krach um Abmahnungen bei ebay durch Schmidt Wellness GmbH

ebay hatte Ende Oktober eine Panne in seinen Angeboten. Die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung wurde nicht eingeblendet. Ergo gab es eine Reihe von Abmahnungen.

Was war genau geschehen? Jeder gewerbliche Verkäufer muss Privatpersonen das Recht einräumen, die Ware bei Nichtgefallen zurückzugeben. Hierfür ist eine Erklärung und Belehrung nötig. Die kann man in den Artikelbeschreibungen angeben, es gibt aber auch eine automatische Funktion in ebay. Wird diese aktiviert, erscheint ein Text, dass ein Käufer das Recht zur Rückgabe hat.

Durch eine Fehlfunktion im ebay System wurde bei einigen Angeboten dieser Hinweis nicht eingeblendet. Oder, noch schlimmer, ein Hinweis, dass der Käufer kein Recht auf Rückgabe hat. Natürlich gab es Abmahnungen und natürlich hält sich ebay betont neutral – es ist das Problem der Verkäufer.

Eine der abmahnenden Firmen ist die Schmidt Wellness GmbH aus Wesel, vertreten durch den bereits als Abmahnanwalt aufgetretenen Andreas G. Schwuppdiwupp waren 30 kostenpflichtige Abmahnungen draußen. Könnten meiner Ansicht nach aber auch durchaus mehr sein, das sind die bekannten Fälle.

Bereits recht früh meldete ein Betreiber eines privaten Portals sowohl den Fehler von ebay, als auch die Tätigkeit von Schmidt Wellness und deren Anwalt – das ganze Ding wurde öffentlich. Unter anderem rief der Betreiber zu einer Meldung der Schmidet Wellness bei ebay auf. Meines Erachtens verständlich, da für mich doch ein sehr dubioser Geschmack an der Sache haftet. Der Betreiber des privaten Portals bekam umgehend Post vom Anwalt mit, tädäää und Tusch, einer Abmahnung.

Das Ganze ist jetzt erst mal vor Gericht gelandet und der Betreiber des Portals hat einen Punktsieg errungen, u.a. darf wohl der Begriff Massenabmahner verwendet werden.

Die Erwiederung des Anwalts ist öffentlich, siehe www.ragerstel.de/page.php?61 .

Kann sein, dass noch einige juristische Kabbeleien folgen, ich frage mich jedoch, was die Konsequenzen für das Rennomee der Firma Schmidt sein können. Ich glaube nicht, dass man PR und Online Marketing in dieser Form auch nur halbwegs erfolgreich durchführen kann. Auch glaube ich nicht, dass ein derart öffentliches Vorgehen oder häufige Abmahnungen geeignet sind, Vertrauen bei Verbrauchern oder Geschäftspartnern zu bilden.

Naja, die müssen es wissen und wir bleiben dran. Kann eine sehr interessante Geschichte werden, wenn ebays Systempanne indirekt zum Anklagepunkt von Abmahnanwälten wird. Die Frage wird auch sein, wer schuld ist und ob überhaupt eine Absicht nebst Wiederholungsgefahr durch die Verkäufer gegeben war.

Autor: Georg Grohs Online Marketing

Online Marketing, Erfahrung seit 1998, einige einzigartige Erfolge. Aber immer mit einem Lächeln. georg-grohs.de