Fernabsatzgesetz

Ein Privatmann hat in Deutschland nach dem Fernabsatzgesetz gegenüber einem gewerblichen Versender das Recht, binnen 14 Tagen nach dem Kauf der Ware diese zurückzusenden. In jedem Fall kostenfrei bei einem Warenwert über 40 Euro, unter 40 Euro können die AGB des Versenders die Rücksendung zu Lasten des Käufers vorsehen. Wichtig ist der Zeitpunkt der schriftlichen Belehrung über das Rückgaberecht.

Da Emails noch nicht allgemein als rechtlich valide Schriftform anerkannt werden, reicht eine Bestätigungsemail des Versenders unter Umständen nicht. In der Regel beginnt die Rückgabefrist also mit der Zustellung der Ware und beigefügter Belehrung auf der Rechnung. Wird eine Rechnung aus Steuerspargründen auf z.B. eine Praxis oder Sozietät ausgestellt, kann der Versender das an sich übliche Rückgaberecht ausschließen, da es sich um einen gewerblichen Geschäftsvorfall handelt. Möglich ist dann ebenfalls die Einschränkung der Gewährleistung, die ansonsten in der EU 24 Monate beträgt. Beim Bezug aus Ländern außerhalb der EU ist zu beachten, dass Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll fällig werden. Dafür kann man die Umsatzsteuer im Land des Versenders abziehen.

Autor: Georg Grohs Online Marketing

Online Marketing, Erfahrung seit 1998, einige einzigartige Erfolge. Aber immer mit einem Lächeln. georg-grohs.de