Google Chrome ändert EULA Nutzungsvereinbarung bez. Urheberrecht etc.

Vor Kurzem sah die „Lizenz“ von Google entsprechend den Nutzungsbedingungen für Chrome –  EULA, End User License Agreement – noch so aus:

Sie verzichten auf das Urheberrecht und andere in Ihrem Besitz befindliche Rechte für jeglichen Inhalt, den sie durch oder über diese Dienste übermitteln, veröffentlichen oder betrachten. Durch das Übermitteln, Veröffentlichen oder Betrachten des Inhaltes erteilen Sie Google eine dauerhafte, unwiderrufliche, weltweit gültige, kostenlose und nicht-exklusive Lizenz, ….usw…..

Das hat vielen Nutzern nicht geschmeckt und heftig waren die Proteste. Nebenbei, ob sowas vor einem deutschen Gericht Bestand hat, steht auf einem ganz anderen Blatt………..
Die neue EULA Nutzungsbedingung hört sich da schon sehr viel freundlicher an:

5. Inhalte in den Diensten

Sie bleiben Inhaber etwaiger Urheberrechte und sonstiger Rechte an Inhalten, welche Sie in den Diensten oder mithilfe der Dienste übermitteln, einstellen oder anzeigen.

Da steht zwar immer noch: Stand 23.08.08, aber die Änderung macht doch einen erheblichen Unterschied im Datenschutz und Urheberrecht aus.

Offensichtlich, laut Aussage Google`s, hat man einfach die EULA, also Nutzervereinbarung, von anderen Google-Produkten übernommen. Es soll Schusseligkeit gewesen sein, aha. Und ist jetzt brav auf einen allgemein akzeptablen Stand zurückgerudert.

Trotzdem sammelt Google alleine über die „Anwendungsnummer“ massivst alle möglichen Daten. Wie man die Seriennummer von Chrome löschen kann, steht im früheren Beitrag.

Autor: Georg Grohs Online Marketing

Online Marketing, Erfahrung seit 1998, einige einzigartige Erfolge. Aber immer mit einem Lächeln. georg-grohs.de