Schmutzige Tricks in ebay – fallen doch auf

Bei ebay gibt es immer wieder den ein oder anderen Vorfall, der eine gewisse kriminelle Tendenz aufweist. Nicht von ebay selbst, aber von einigen Benutzern. Der Händler bei ebay sollte daher sehr genau wissen, wie mit einfachen Mitteln dagegen vorgegangen werden kann.

Nehmen wir einmal an, Sie versteigern ein Auto mit einem Marktwert von 10.000 Euro und lassen die Auktion bei einem Euro starten. Bald trudeln die ersten Gebote ein. Irgendwann gibt ein Benutzer ein Angebot mit 500 Euro ein. Und kurz darauf bietet jemand 15.000 Euro. Prima, sagen Sie sich und hoffen auf einen Super-Verkaufspreis. Weitere Gebote gehen nicht mehr ein und Sie erwarten eine Zahlung von 15.000 Euro für Ihren Wagen. Kurz vor Ende der Auktion macht aber der Bieter eine Rolle rückwärts oder fliegt bei ebay raus. Dann fällt das Gebot wieder auf 500 Euro. In dem Moment sind Sie eigentlich verpflichtet, den Wagen für 500 Euro herauszugeben, wenn Sie keine Verbindung zwischen dem 500 Euro-Bieter und dem 15.000 Euro-Bieter herstellen können. Macht wenig Freude.

Bei derartigen Auktionen sollten Sie immer einen Mindestpreis hinterlegen. Ist der nicht erreicht, bleibt der Wagen bei Ihnen, selbst mit dem 500 Euro Angebot. Kostet nicht viel und man ist auf der sicheren Seite.

Falls tatsächlich jemand die 15.000 bietet, lohnt eine Kontaktaufnahme mit dem potentiellen Käufer. Wenn er das Auto tatsächlich haben möchte, wird er reagieren. Dann haben Sie ihn am Wickel. Wenn nichts kommt, der Käufer erst seit kurzem dabei ist und beispielsweise massig negative Bewertungen hat, ist Vorsicht angebracht. Sie können dann das Gebot streichen. Dies aber bitte rechtzeitig, damit die Auktion normal durchlaufen kann.

Mit beiden Maßnahmen, einem Mindestpreis und einer eventuellen Löschung unrealistischer Gebote, schützen Sie sich sehr gut vor Auktionsmanipulationen.

Dann noch ein wenig Praxiswissen ums liebe Geld, keine Rechtsberatung.

Bei der Bezahlung eines Artikels sollten Sie nichts anderes anbieten als Vorkasse, Barzahlung (die Sie am besten in den Räumen Ihrer Bank durchführen und gleich auf Ihr Konto einzahlen), Kreditkarte oder ggf. Paypal. Hier aber abwarten, bis die Zahlung bestätigt ist und nicht schon bei einer avisierten Zahlung die Ware aussenden.

Ganz übel ist Lastschrift, wie auch im normalen Onlinehandel. Da eine Lastschrift zurückgebucht werden kann, sollten Sie keinesfalls die Ware verschicken, bis der Termin für eine Rückbuchung überschritten ist, Sie also tatsächlich das Geld sicher haben. Ansonsten rennen Sie, wie bei einem meiner Kunden, der partout nicht hören wollte, hinter 2 sehr teuren Geräten in sozialen Brennpunkten hinterher, die schon x-mal zwischendurch den Besitzer gewechselt haben.
Auch bei gewerblichen Käufern sollten Sie auf jeden Fall in Ihren AGB den Eigentumsvorbehalt sehr deutlich hervorheben, auch im Fall eines Wiederverkaufs oder Vermietung. Bekanntlich sind Geschäftsabschlüsse im Fall einer Insolvenz teilweise rückgängig zu machen.

Autor: Georg Grohs Online Marketing

Online Marketing, Erfahrung seit 1998, einige einzigartige Erfolge. Aber immer mit einem Lächeln. georg-grohs.de