Web 2.0 – beworben via Google Adwords & Co

Überraschung,

Web 2.0 kommt mit Riesenschritten auf uns zu. Und womit wirbt man gerade für Web 2.0? Mit den ganz gewöhnlichen Google Adwords, Yahoo Search, etc. Gibt man bei Google den Begriff “ Web 2.0 “ ein, schlägt es einem fast das Gesicht nach hinten, wie oft Werbeeinblendungen erscheinen.

Interessanterweise werben eine ganze Menge Berater und Werbeagenturen für Web 2.0. Mithin die üblichen Verdächtigen, welche meiner Meinung normalerweise nicht mit breitem Know-How oder Hands-On Erfahrung in Technik und Onlinemarketing gesegnet sind.

Kann natürlich sein, dass die anstelle evolutionärer Zunahme an Fähigkeiten gleich einen revolutionären Schritt machen und alle an uns Fachleuten vorbeipreschen. Kann aber auch sein, dass eine leere Worthülse, Web 2.0, unter der sich jeder irgendwas vorstellen kann, als Universalmittel für bislang gescheiterte Werber genommen wird.

Dem Kunden seis getrommelt und gepfiffen: selbst schlau machen, was dahinter steckt und genau überlegen, ob es Web 2.0 tatsächlich für den operationalen Betrieb (Vertrieb) bringt.

ebay – Kuriositäten

Kam gerade über den ebay Medienticker rein:

Keine Frostbeulen für Golf-Fans: Ein Verkäufer aus Münster bietet noch bis zum 1. Dezember ein bespielbares Grün aus Styropor fürs Wohnzimmer an. Golfschläger, drei Bälle und Fähnchen komplettieren das Indoor-Putt-Vergnügen. Eine weitere sportliche Besonderheit kommt aus Bayreuth: Ein Original-Feldhockeyschläger aus Holz, der angeblich 1960 bei den Olympischen Spielen in Rom zum Einsatz kam. Das exklusive Sammlerstück ist rund 91 cm lang, mit vielen Prägungen und Stempeln geschmückt und bis zum 30. November im Angebot. Vom Sport zur Musik: Das tierische Riesenmaskottchen des diesjährigen Hip Hop und Reggae Festivals „Splash“ wird zugunsten eines Hilfsprogramms für bedürftige Kinder aus der Ukraine verkauft. Auf dem knallroten Acryl-Nashorn haben sich zahlreiche Stars des Festivals wie Blumentopf, Scratch, Seeed und Dean Dawson verewigt. Bis zum 29. November kann mit geboten werden. Lust auf ein ausgefallenes Deko-Stück im Knast-Design? Eine restaurierungsbedürftige Original-Gefängnistür der Schloss und Zargen fehlen, wartet noch bis zum 5. Dezember auf bastelfreudige Selbstabholer.

Dann mal: viel Spass 😉

ebay – sicher handeln

Der Kauf in ebay ist zur Einkaufsroutine vieler Betriebe geworden. Sicheres Handeln ist dort möglich, wenn man sich an einige Grundsätze hält und zudem ein waches Auge auf die Transaktionen des Verkäufers hat. Wenn ein Verkäufer erst seit kurzer Zeit in ebay tätig ist und trotzdem eine große Anzahl unterschiedlichster preiswerter Transaktionen verzeichnet, ist ein wenig Vorsicht angebracht.

Zwar lassen sich ebay Accounts auch zusammenführen (die positiven Bewertungen werden addiert), bei vielen billigen Verkäufen und anschließenden Hochpreisangeboten liegt aber immer der Verdacht eines künstlichen Hochtreibens zwecks Vertrauensbildung nahe. Es kann durchaus passieren, dass sich Verkäufer und Käufer absolut nicht verstehen und gegenseitig negativ bewerten. Bei wenigen Bewertungen ist entsprechend ein Negativimage für den Verkäufer automatisch gegeben. Hat der Verkäufer hingegen Hundert oder mehr Bewertungen und nicht mindestens 90 Prozent positive, erscheint dieser unglaubwürdig.

Der Status „ebay Powerseller“ verlangt über 98 Prozent positive Bewertungen und einen hohen Umsatz. Powerseller sind daher einer strengeren Kontrolle unterworfen, als normale ebay Nutzer. Powerseller sind von ihrem Umsatzvolumen her Gewerbetreibende, die entsprechende Pflichten gegenüber dem Kunden haben. ebay verlangt niemals die Bestätigung von Kontodaten. Kommt eine entsprechende Email an, sollte sie an ebay zur Verfolgung gesandt werden. Vertrauensfördernd ist der Status „geprüftes Mitglied“. In diesem Fall hat ebay die Personalien des Verkäufers händisch bei der Post überprüfen lassen. PayPal ist das ebay-eigene Zahlungssystem. Für den Käufer kostenfrei ermöglicht es Transaktionen rund um den Globus.

PayPal verlangt außer beim Einrichten des Accounts niemals Kontodaten. Käufer werden bis 500 Euro vor Betrug geschützt, an sein Geld tatsächlich wieder heranzukommen kann jedoch aufwändige und langwierige Arbeit bedeuten. Auch PayPal hat den Status „geprüftes Mitglied“.

Fernabsatzgesetz

Ein Privatmann hat in Deutschland nach dem Fernabsatzgesetz gegenüber einem gewerblichen Versender das Recht, binnen 14 Tagen nach dem Kauf der Ware diese zurückzusenden. In jedem Fall kostenfrei bei einem Warenwert über 40 Euro, unter 40 Euro können die AGB des Versenders die Rücksendung zu Lasten des Käufers vorsehen. Wichtig ist der Zeitpunkt der schriftlichen Belehrung über das Rückgaberecht.

Da Emails noch nicht allgemein als rechtlich valide Schriftform anerkannt werden, reicht eine Bestätigungsemail des Versenders unter Umständen nicht. In der Regel beginnt die Rückgabefrist also mit der Zustellung der Ware und beigefügter Belehrung auf der Rechnung. Wird eine Rechnung aus Steuerspargründen auf z.B. eine Praxis oder Sozietät ausgestellt, kann der Versender das an sich übliche Rückgaberecht ausschließen, da es sich um einen gewerblichen Geschäftsvorfall handelt. Möglich ist dann ebenfalls die Einschränkung der Gewährleistung, die ansonsten in der EU 24 Monate beträgt. Beim Bezug aus Ländern außerhalb der EU ist zu beachten, dass Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll fällig werden. Dafür kann man die Umsatzsteuer im Land des Versenders abziehen.

ebay – Zeitsteuerung muss sein

In ebay gehört eine vernünftige Zeitsteuerung zum Handwerkszeug. Immer noch machen Verkäufer den Fehler, nicht zu sehen, wann ihre Auktionen auslaufen. Gerade an Brückentagen (Kurzurlaub möglicher Kunden), Feiertagen mit Familiencharakter (mehr Leute auf der Autobahn als in ebay) und Events (besonders drastisch war die WM) laufen Auktionen aus, die zu wenig Resonanz bringen.

Ein einfacher Kalender an der Wand mit nach Bundesländern eingetragenen Feiertagen hilft, die gröbsten Schnitzer zu vermeiden.